Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 28.10.2026. Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden, und ersetzt die AGB vom Juni 2025.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der OSAL IT GmbH, Untere Bahnhofstrasse 58, 8910 Affoltern am Albis (OSAL), und ihren Kundinnen und Kunden (Kunde) über IT-Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere die Abonnemente der One-Familie, Support und Stundenpakete, Projekte, Security Check und Standortanalyse, Computerhilfe sowie der Verkauf von Hardware und Lizenzen.

Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: zuerst die unterzeichnete Offerte bzw. der Vertrag, dann die Leistungsbeschreibung des Produkts in der Fassung bei Vertragsschluss, dann diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn OSAL ihnen schriftlich zustimmt.

Konsumentin oder Konsument ist, wer Leistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch bezieht. Wo diese AGB für Konsumenten etwas anderes vorsehen oder zwingendes Recht sie besser schützt, gilt dies vor den übrigen Bestimmungen.

2. Vertragsschluss

Angaben und Preise auf osal-it.ch dienen der Information und sind kein verbindliches Angebot. Auch der Chat-Assistent auf der Website gibt keine verbindlichen Angebote oder Terminzusagen ab. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte von OSAL unterzeichnet oder schriftlich annimmt, wenn OSAL einen Auftrag schriftlich bestätigt oder wenn OSAL mit der Ausführung beginnt. Schriftlich heisst in diesen AGB auch per E-Mail.

3. Leistungen

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Offerte und Leistungsbeschreibung. Was dort unter «Nicht enthalten» und «Voraussetzungen» steht, ist Teil des Vertrags. OSAL erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem anerkannten Stand der Technik. Einen bestimmten Erfolg schuldet OSAL nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.

Pauschale Monatsgebühren decken den ordentlichen Betrieb und den Support im üblichen Umfang ab (angemessene Nutzung, Fair Use). Übersteigt der Aufwand das Übliche deutlich oder geht es um Projekte wie neue Systeme, Umzüge oder Migrationen, bespricht OSAL das vorgängig mit dem Kunden und verrechnet den Mehraufwand zum Stundensatz der gewählten Laufzeitstufe gemäss Preisliste.

OSAL darf qualifizierte Partner und Subunternehmer beiziehen und ist für deren Arbeit gleich verantwortlich wie für eigene. Ändern Hersteller ihre Produkte, passt OSAL die Leistung an, ohne sie in wesentlichen Punkten zu verschlechtern.

4. Supportzeiten, Reaktionszeiten und Notfälle

Es gelten die Supportzeiten der gewählten Servicestufe gemäss Leistungsbeschreibung. Ohne andere Vereinbarung sind dies Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage im Kanton Zürich.

Die Reaktionszeit ist die Zeit vom Eingang einer Meldung über Telefon, E-Mail oder Ticketportal bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung einer Fachperson von OSAL. Sie läuft nur während der Supportzeiten. Eine bestimmte Zeit bis zur Behebung ist nicht vereinbart, ausser die Leistungsbeschreibung nennt sie ausdrücklich.

Wo eine Gutschrift bei verfehlter Reaktionszeit vereinbart ist, schreibt OSAL sie gemäss Leistungsbeschreibung der nächsten Rechnung gut, höchstens einmal pro Monat. Die Gutschrift ist die abschliessende Entschädigung für verpasste Reaktionszeiten. Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.

Ausserhalb der Supportzeiten hilft OSAL in Notfällen über die Notfallnummer. Dafür gelten die Zuschläge gemäss Preisliste.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde

  • bestimmt eine Ansprechperson, die Entscheide treffen kann
  • gewährt OSAL rechtzeitig Zugang zu Räumen, Systemen und Konten, soweit nötig auch mit Administratorrechten
  • gibt vollständige und richtige Informationen und meldet Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich
  • sorgt für die vorausgesetzte Hard- und Software und für gültige Lizenzen
  • hält Passwörter und Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden die Sicherheitsvorgaben einhalten
  • informiert seine Mitarbeitenden und holt deren Einwilligung ein, soweit das Arbeits- und Datenschutzrecht dies für Geräteverwaltung, Überwachung oder Phishing-Simulationen verlangt

Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht nach, verschieben sich Termine und Reaktionszeiten entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

6. Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken. Gegenüber Firmen verstehen sie sich ohne Mehrwertsteuer, die zum jeweils gültigen Satz dazukommt. Gegenüber Konsumenten nennt OSAL Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

Lizenzen, Cloud-Dienste und Gebühren Dritter, etwa von Microsoft, Telefonie-Anbietern oder Azure, verrechnet OSAL zu den Konditionen der Anbieter. Ändern diese ihre Preise, darf OSAL die Änderung ab ihrer Wirkung weitergeben. Die eigenen Preise passt OSAL während einer festen Laufzeit nicht an. Auf eine Verlängerung hin kann OSAL sie mit einer Ankündigung von mindestens drei Monaten ändern. Spesen, Anfahrt und Zuschläge richten sich nach der Preisliste.

7. Rechnung und Zahlung

Wiederkehrende Gebühren stellt OSAL periodisch in Rechnung, einmalige Leistungen nach ihrer Erbringung. Stundenpakete sind im Voraus zu bezahlen. Sie werden im Viertelstundentakt belastet und gelten so lange, wie im Paket angegeben. Danach verfällt ein Restguthaben, ausser die Leistungsbeschreibung sieht eine Anrechnung vor.

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach einer Mahnung schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr (Art. 104 OR). Bezahlt der Kunde auch nach einer Mahnung mit angemessener Frist nicht, darf OSAL weitere Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Firmen können nur mit Forderungen verrechnen, die OSAL anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

8. Laufzeit und Kündigung

Abonnemente haben die feste Mindestlaufzeit der gewählten Stufe: One Flex 12 Monate, One Plus 24 Monate, One Max 36 Monate, oder die Laufzeit gemäss Offerte. Die Laufzeit beginnt am vereinbarten Startdatum. Danach verlängert sich das Abonnement stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Änderungen der Anzahl Benutzer oder Geräte teilt der Kunde OSAL mit. Sie gelten ab dem folgenden Monat. Eine Reduktion ist nur im Rahmen der Mindestabnahme gemäss Leistungsbeschreibung und der Bindungsfristen der Lizenzen möglich.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen, insbesondere wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Frist verletzt oder zahlungsunfähig wird.

Soweit das Gesetz (Art. 404 OR) eine jederzeitige Kündigung zulässt und der Kunde davon vor Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch macht, ersetzt er OSAL den daraus entstehenden Schaden. Dazu gehören insbesondere eine wegen der Laufzeit erlassene oder reduzierte Einrichtungsgebühr sowie Kosten für Lizenzen und Leistungen Dritter, die OSAL für den Kunden fest eingegangen ist.

9. Lizenzen und Dienste Dritter

Für Software und Cloud-Dienste gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller, etwa von Microsoft. Der Kunde akzeptiert diese mit der Bestellung. Bindungsfristen der Hersteller, zum Beispiel bei Jahreslizenzen, gelten unabhängig von der Laufzeit des Vertrags mit OSAL. Bei Vertragsende überträgt OSAL übertragbare Lizenzen auf den Kunden oder verrechnet sie bis zum Ende der Bindungsfrist weiter.

Für Verfügbarkeit, Funktionen und Störungen von Diensten Dritter, etwa Microsoft 365, Internet- oder Telefonie-Anbietern, ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. OSAL unterstützt den Kunden bei solchen Störungen im Rahmen des Vertrags.

10. Hardware und Material

Hardware und Material liefert OSAL zu den Bedingungen der Offerte. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so vereinbart sind. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OSAL, OSAL darf den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen lassen (Art. 715 ZGB).

Firmen prüfen gelieferte Ware sofort und melden Mängel unverzüglich schriftlich (Art. 201 OR). OSAL gibt die Garantie des Herstellers weiter und hilft bei deren Abwicklung. Eine weitergehende Gewährleistung von OSAL ist gegenüber Firmen ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Gegenüber Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistung.

11. Datensicherung

Ist eine Datensicherung vereinbart, etwa mit One Backup oder One Workplace, führt OSAL sie gemäss Leistungsbeschreibung durch und testet die Wiederherstellung wie dort beschrieben. Daten ausserhalb der vereinbarten Sicherung sichert der Kunde selbst. Vor Arbeiten an Geräten, auch in der Computerhilfe, sichert der Kunde seine Daten, sofern OSAL die Sicherung nicht vertraglich übernommen hat.

12. Security Check und Sicherheitsprüfungen

OSAL prüft nur mit einem schriftlichen Prüfauftrag, den eine zeichnungsberechtigte Person des Kunden unterschreibt. Der Kunde bestätigt damit, dass er über die zu prüfenden Domains, Systeme und Konten verfügen darf. Systeme Dritter, etwa eines Hosting-Anbieters, werden nur geprüft, wenn deren Erlaubnis vorliegt.

Die Prüfungen sind nicht invasiv: OSAL nutzt keine Lücken aus, macht keine Lasttests und verändert keine Daten. Ein Bericht zeigt den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung, eine Garantie auf Vollständigkeit besteht nicht. Phishing-Simulationen führt OSAL nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung durch, die Mitarbeitenden informiert der Kunde. Eingegebene Passwörter werden nicht gespeichert.

Ein Zertifikat oder eine Bestätigung von OSAL hält das Ergebnis zum Zeitpunkt der Prüfung fest. Es ist keine Zertifizierung nach einer Norm und garantiert keine künftige Sicherheit. Die Vergütung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Prüfdaten löscht OSAL 30 Tage nach dem Bericht und entfernt ihre Zugriffsrechte.

13. Computerhilfe im Laden

Termine für die Computerhilfe vereinbaren Sie telefonisch. OSAL arbeitet nach Aufwand zum Preis, den sie vorher nennt. Auf Wunsch vereinbaren wir ein Kostendach. Arbeiten darüber hinaus führt OSAL nur nach Rücksprache aus. Für die Datensicherung gilt Ziffer 11.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. OSAL verpflichtet ihre Mitarbeitenden und Partner ebenso. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten. OSAL nennt einen Kunden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz.

15. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Für die eigenen Bearbeitungen von OSAL gilt die Datenschutzerklärung. Bearbeitet OSAL für den Kunden Personendaten in dessen Systemen, ist der Kunde Verantwortlicher und OSAL Auftragsbearbeiterin (Art. 9 DSG). Dafür gilt:

  • OSAL bearbeitet die Daten nur, um den Vertrag zu erfüllen, und nach den Weisungen des Kunden. Weisungen erteilt der Kunde schriftlich oder im Ticketsystem. Hält OSAL eine Weisung für datenschutzwidrig, weist sie den Kunden darauf hin.
  • Alle Personen, die bei OSAL Zugriff haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • OSAL trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, insbesondere Mehrfaktor-Anmeldung, Zugriffsrechte nach Bedarf, verschlüsselte Verbindungen, Protokollierung und regelmässige Updates.
  • Der Kunde erlaubt OSAL, weitere Auftragsbearbeiter beizuziehen: Microsoft für Cloud-Dienste, Hosting-Anbieter in der Schweiz und der EU, AnyDesk für Fernwartung, Anthropic für KI-Funktionen im Ticketsystem sowie IT-Partner für einzelne Aufträge. Über neue Auftragsbearbeiter informiert OSAL vorgängig. Der Kunde kann aus wichtigem Grund des Datenschutzes widersprechen und, wenn keine Lösung gefunden wird, den betroffenen Vertrag kündigen. Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur mit den Garantien nach Art. 16 DSG.
  • Eine Verletzung der Datensicherheit meldet OSAL dem Kunden so rasch wie möglich und unterstützt ihn bei den weiteren Schritten (Art. 24 DSG).
  • OSAL unterstützt den Kunden bei Auskunftsbegehren und anderen Rechten betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Aufwand ausserhalb der vereinbarten Leistungen wird verrechnet.
  • Bei Vertragsende gibt OSAL die Daten nach Wahl des Kunden zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
  • OSAL stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht. Eine Prüfung vor Ort ist nach Vorankündigung und auf Kosten des Kunden möglich.

Auf Wunsch schliesst OSAL eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab. Sie geht dieser Ziffer vor.

16. Arbeitsergebnisse und Zugänge

An Dokumentationen, Konfigurationen und Skripten, die OSAL eigens für den Kunden erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein unbefristetes Recht, sie für eigene Zwecke zu nutzen. Allgemeines Wissen, Vorlagen und Werkzeuge von OSAL bleiben bei OSAL. Zugangsdaten und Administratorkonten der Systeme des Kunden gehören dem Kunden.

17. Haftung

OSAL haftet für Schäden, die sie schuldhaft verursacht, nach diesen Regeln:

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
  • bei leichter Fahrlässigkeit höchstens bis zum Betrag, den der Kunde für den betroffenen Vertrag in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat
  • nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, nicht für Datenverlust, soweit die Daten mit der vereinbarten oder dem Kunden obliegenden Sicherung hätten wiederhergestellt werden können, und nicht für Schäden durch Angriffe Dritter, Produkte und Dienste Dritter oder höhere Gewalt, die trotz vertragsgemässer Leistung von OSAL eintreten

Diese Regeln gelten auch für Hilfspersonen von OSAL (Art. 101 OR). Gegenüber Konsumenten gelten die Beschränkungen nur, soweit das Gesetz sie zulässt.

18. Höhere Gewalt

Verhindern Ereignisse, die OSAL nicht beeinflussen kann, die Leistung, ruhen die betroffenen Pflichten für deren Dauer. Dazu gehören Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen sowie grossflächige Ausfälle von Strom, Internet oder Cloud-Diensten.

19. Vertragsende und Übergabe

Bei Vertragsende übergibt OSAL dem Kunden geordnet die Dokumentation, die Zugangsdaten, die Administratorkonten und die übertragbaren Lizenzen. Einen Wechsel zu einem anderen Anbieter unterstützt OSAL nach Aufwand, einen Export gesicherter Daten gemäss Preisliste. Danach löscht OSAL ihre Kopien der Kundendaten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

20. Änderungen dieser AGB

OSAL kann diese AGB anpassen. Kunden mit laufendem Vertrag erhalten die neue Fassung mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich. Ist eine Änderung für den Kunden nachteilig, kann er ihr bis zum Inkrafttreten schriftlich widersprechen. In diesem Fall gilt für ihn die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Vertragsdauer. Ohne Widerspruch gilt die neue Fassung als angenommen.

21. Schlussbestimmungen

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von OSAL auf Dritte übertragen. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, gelten die übrigen weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck rechtlich zulässig am nächsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand für Firmen ist Affoltern am Albis. OSAL kann Firmen auch an deren Sitz belangen. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (Art. 32 ZPO).